Recht am eigenen Bild – Fotorecht

§22 KuG besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.

Sollten Sie sich auf einem der hier gezeigten Fotos wiederfinden und nicht mit der öffentlichen Darstellung einverstanden sein
so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden versuchen eine passende Lösung zu finden.

Siehe auch §23 KuG Abs.1 Punkt 2 und 3